Geld sicher anlegen
Unsere Spareinrichtung bietet Ihnen eine sichere und sozial verantwortungsvolle Geldanlage mit attraktiven Konditionen. Ihre Einlagen unterstützen direkt den Wohnungsbau der Genossenschaft und tragen dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und neue Wohnungen zu schaffen – ganz im Sinne unserer Mitglieder. So profitieren Sie nicht nur finanziell, sondern leisten auch einen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum für alle Generationen.
Exklusiv für Mitglieder
Unsere Spareinrichtung steht exklusiv unseren Mitgliedern und deren Angehörigen zur Verfügung und unterliegt der Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz. Als Mitglied können Sie und Ihre Angehörigen von diesen Vorteilen profitieren.
Ihre Vorteile
Sichere Geldanlage
Attraktive Konditionen
Gemeinwohlorientiert
Sparkonditionen
Unsere aktuellen Zinssätze, gültig ab 06.01.2025:
*alle Zinsangaben sind unverbindlich
Festzinssparen
ab 1.000,00 Euro
Laufzeit Zinssatz*
1 Jahr 2,10 % p. a.
2 Jahre 2,50 % p. a.
3 Jahre 2,70 % p. a.
5 Jahre 2,90 % p. a.
8 Jahre 3,00 % p. a.
10 Jahre 3,00 % p. a.
Sparbücher
Kündigungfrist Zinssatz*
Mit 3-monatiger
Kündigungfrist 0,75 % p. a.
Mit 12-monatiger
Kündigungfrist 1,50 % p. a.
Mit 48-monatiger
Kündigungfrist 2,00 % p. a.
Die Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen
ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften (WG’s) mit Spareinrichtung angeschlossen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen WG‘s zu sichern.
Die angeschlossenen WG‘s leisten jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine WG mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen WG‘s einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Selbsthilfeeinrichtung eintreten musste. Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW ist durch „Statut und Grundsätze – Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen“ geregelt. Statut und Grundsätze werden Ihnen auf Anforderung zur Verfügung gestellt.