Häufige Fragen
(Frequently Asked Questions – FAQ)
Vermietung
Muss man für die Wohnung eine Kaution hinterlegen?
Wenn Sie eine Wohnung bei uns beziehen wollen, ist keine Kaution zu zahlen. Allerdings muss der Hauptmieter Mitglied der Genossenschaft werden und einen Genossenschaftsanteil einzahlen. Der Genossenschaftsanteil ist jedoch nicht mit einer Mietkaution gleichzustellen.
Muss ich Mitglied der Genossenschaft werden, um eine Wohnung anzumieten?
Die Anmietung einer Wohnung ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich.
Wie lange sind die Wartezeiten?
Die Wartezeiten variieren stark von der Wohnungssuche. Je eingeschränkter die Wohnungssuche ist, desto länger dauert es. Allgemein ist es so, dass sich die Wartezeiten auf mehrere Monate belaufen, bei großen 4-5 Zimmer Wohnungen oder in beliebten Stadtteilen auf mehrere Jahre.
Sind Haustiere erlaubt?
Kleintiere, wie Kaninchen, Fische, Vögel etc., sind erlaubt. Für die Haltung eines Hundes oder einer Katze muss die Mehrheit der Bewohner Ihres Hauses der Haltung zustimmen. Das Formular dazu finden Sie im Reiter Downloads.
Gibt es Gemeinschaftsräume/ Gästewohnungen?
Wir vermieten neben unseren Wohnungen/Garagen und Stellplätzen auch Gemeinschaftsräume und Gästewohnungen an unsere Mitglieder. Wenn Sie Interesse haben, einen Gemeinschaftsraum oder eine Gästewohnung zu mieten, schicken Sie uns dazu gerne eine E-Mail an: wohnen@wg-goe.de
Gästewohnungen: Beyerstr.
Gemeinschaftsräume: Tilsiter Str., Haselweg, Windausweg
Kochbar (Gemeinschaftsraum): Apartmenthaus Adam-von-Trott-Weg
Kann ich mit meiner Mitgliedschaft eine Wohnung für jemand anderen anmieten?
Eine Anmietung für jemand anderen ist nicht möglich. Der Hauptmieter muss selber Mitglied sein und seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung angemeldet haben.
Kann ich einen Stellplatz/ Garage/ Fahrradstellplatz bei der Wohnungsgenossenschaft anmieten?
Neben Wohnungen vermieten wir auch Stellplätze/ Garagen und Fahrradstellplätze. Leider sind die Wartezeiten dafür auch lang. Wenn Sie dennoch auf eine Warteliste gesetzt werden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an: wohnen@wg-goe.de
Wie hoch sind die Netto-Kaltmieten?
Die Quadratmeterpreise für unsere Wohnungen liegen zwischen 6,10 € – 14,00 €.
Miete / Betriebskosten
Was ist eine Betriebskostenabrechnung?
In der Abrechnung sind alle angefallenen Kostenpositionen detailliert aufgeführt und werden mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.
Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?
Der Abrechnungszeitraum endet immer zum 31.12. des jeweiligen Jahres. In der Regel werden die Abrechnungen in der Zeit von August – Oktober des Folgejahres erstellt.
Am Jahresende war kein Ableser für die Heizkostenverteiler und Wasserzähler da.
Die Liegenschaften unserer Genossenschaft sind mit Funksystemen ausgestattet- sowohl für die Heizkostenverteiler, als auch für die Wasserzähler. Es ist also kein Zutritt zu Ihrer Wohnung erforderlich.
Änderung der Bankverbindung
Für die Änderung der Bankverbindung senden Sie uns bitte das gleichnamige Formular aus dem Bereich Downloads ausgefüllt und im Original unterschrieben zu.
Antrag Untervermietung / Abmeldung Untervermietung
Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten wollen, müssen Sie einen Antrag auf Untermiete stellen. Die Formulare zum Thema Untermiete finden Sie im Bereich Downloads.
Änderung des Lastschriftkontos
Wenn Sie Ihre Bankverbindung ändern möchten, füllen Sie bitte das Formular „Änderung der Bankverbindung / Erteilung SEPA-Lastschriftmandat“ vollständig aus und unterschreiben Sie es im Original. Das Formular finden Sie im Bereich Downloads.
Ich bin mit der Treppenhausreinigung nicht zufrieden, was kann ich machen?
Bei Fragen und Beschwerden zur Treppenhausreinigung senden Sie uns gerne eine E-Mail an betriebskosten@wg-goe.de
Ich wohne bei der WG und habe Streit mit einem Nachbarn, was kann ich tun?
Sollten Sie einen Konflikt in der Hausgemeinschaft haben, helfen wir Ihnen gerne dabei eine individuelle Lösung zu finden. Senden Sie uns Ihr Anliegen dazu gerne per Mail an mitgliederbetreuung@wg-goe.de
Mitgliedschaft / Sparen
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Sie können Ihre Mitgliedschaft schriftlich kündigen. Senden Sie uns dazu ein formloses Schreiben mit Ihrer Unterschrift und der Angabe des Bankkontos, auf das der Geschäftsanteil überwiesen werden soll.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beträgt ein volles Geschäftsjahr. Sie können dabei immer erst zum Ende des folgenden Jahres kündigen und bekommen das Geld nach der nächsten Vertreterversammlung wieder.
Beispiel:
Die Kündigung der Mitgliedschaft geht zwischen dem 01.01.2022 bis 31.12.2022 in unserer Genossenschaft ein. Diese wird zum 31.12.2023 wirksam. Die Auszahlung erfolgt, gemäß Satzung, erst nach den entsprechenden Beschlussfassungen in der Vertreterversammlung im Jahr 2024.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an die Bank oder eine Genossenschaft, damit keine Steuern auf Zinserträge oder Dividenden bis zu einem bestimmten Betrag (dem sogenannten Sparerpauschbetrag) abgeführt werden. In Deutschland liegt dieser Betrag bei 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für Ehepaare.
Wenn Sie bei uns einen Geschäftsanteil zeichnen und Dividenden erhalten, können Sie mit einem Freistellungsauftrag dafür sorgen, dass diese Dividenden bis zum genannten Betrag steuerfrei bleiben.
Komme ich auf der Warteliste nach oben, wenn ich mehrere Geschäftsanteile zeichne?
Für die Wohnungssuche ist nur ein Geschäftsanteil notwendig. Sie können bis zu 99 weitere Geschäftsanteile zeichnen, diese beeinflussen jedoch nicht die Wohnungssuche.
Welche Ausweisdokumente muss ich mit zur Legitimation bringen?
EU-Bürger: gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nicht – EU-Bürger: Aufenthaltstitel + Pass/Passersatz/Reiseausweis