Sind bei den Heizkosten keine Angaben vorhanden, so sind diese Kosten direkt mit einem Versorgungsunternehmen abzurechnen. Die Nutzungsgebühr ist im Bankeinzug zu zahlen.
Das Angebot ist unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Der Grundriss ist nicht maßstabgetreu. Die Haftung durch die Genossenschaft hinsichtlich rechtzeitigen Auszugs des bisherigen Wohnungsinhabers ist ausgeschlossen.